FAQ
Häufige Fragen und Antworten zum SRH Berufsbildungswerk Dresden
Was muss ich tun, um meine Ausbildung im Berufsbildungswerk zu machen?
Um deine Ausbildung im Berufsbildungswerk zu starten, musst du bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen. Wird dieser Antrag bewilligt, erhältst du einen so genannten Reha-Status und erfüllst die gesetzlichen Voraussetzungen, um deine Ausbildung in einem Berufsbildungswerk zu starten. Am besten du vereinbarst einen Termin mit deiner Berufsberatung bei der Agentur für Arbeit.
Bekomme ich einen normalen Abschluss im Berufsbildungswerk?
Ja, du bekommst einen staatlich anerkannten Facharbeiter-Abschluss von der entsprechenden Kammer, wie der Industrie- und Handelskammer, der Steuerkammer oder dem Regierungspräsidium. Mit diesem Abschluss kannst du sofort in deinen Traumberuf starten.
Was ist der Unterschied zwischen einer Berufsausbildung im Berufsbildungswerk und einer Ausbildung in einem Unternehmen oder Betrieb?
Das Ziel ist bei beiden gleich: ein erfolgreicher Berufsabschluss. Der Weg dahin ist aber verschieden. Du erhältst während deiner Ausbildung im Berufsbildungswerk beispielsweise mehr Unterstützung; zum Beispiel, indem du mehr Zeit oder mehr individuelle Förderung bekommst oder indem du medizinische und psychologische Betreuung erhältst.
Kann ich auch ohne Reha-Status eine Ausbildung im Berufsbildungswerk machen?
Nein. Du benötigst als erstes einen so genannten Reha-Status. Diesen kannst du bei der Agentur für Arbeit beantragen. Vereinbare am besten einen Termin mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit.
Wie lange dauert die Ausbildung im Berufsbildungswerk?
Je nachdem, welchen Beruf du erlernen möchtest, dauert die Ausbildung zwischen zwei und dreieinhalb Jahre.
Bekomme ich Gehalt während meiner Ausbildung im Berufsbildungswerk?
Nein, du erhältst kein Gehalt. Die Agentur für Arbeit bezahlt dir ein Ausbildungsgeld. Die Höhe ist abhängig davon, ob du bei uns im Wohnheim wohnst oder ob du pendelst.
Müssen meine Eltern oder ich die Ausbildung und Unterkunft bezahlen?
Nein, unsere Leistungen, wie die Ausbildung, Unterbringung in unserem Wohnheim und die komplette Verpflegung werden von einem Rehabilitationsträger finanziert. Das ist in den meisten Fällen die Agentur für Arbeit. In manchen Fällen werden unsere Leistungen auch von der Deutschen Rentenversicherung, den Berufsgenossenschaften oder den Unfallkassen bezahlt.
Ich komme nicht aus Dresden. Kann ich trotzdem meine Ausbildung im Berufsbildungswerk Dresden machen?
Ja. Du kannst, wenn du nicht pendeln möchtest oder kannst, bei uns im Wohnheim direkt auf dem Campus wohnen.
Was ist eine überbetriebliche/ duale Ausbildung?
Bei der überbetrieblichen Ausbildung übernimmt eine Einrichtung wie ein Berufsbildungswerk Ausbildungsinhalte, die durch Unternehmen nicht angeboten werden können. Beispielsweise können kleine oder mittelständige Unternehmen oft nicht so auf die spezielle Förderung Rücksicht nehmen, wie du sie während deiner Ausbildung benötigst. Im Berufsbildungswerk können wir das!
Die überbetriebliche Ausbildung gehört zur dualen Ausbildung. Du lernst die theoretischen Inhalte in einer Berufsschule und übst die praktische Anwendung bei uns im Berufsbildungswerk und während deiner Praktika in Unternehmen und Betrieben.
Was ist eine verzahnte Ausbildung?
Wenn du während deiner Ausbildung im Berufsbildungswerk in eine verzahnte Ausbildung – kurz VamB – wechseln kannst, ist das ein zusätzliches Plus für deine Ausbildung. Du lernst dann längere Ausbildungsabschnitte direkt in einem Unternehmen. Unterstützungsangebote des Berufsbildungswerkes bleiben dir dennoch erhalten.
Was bedeutet hörgerichtete Ausbildung?
Eine hörgerichtete Ausbildung ist für dich gut geeignet, wenn du hörgeschädigt, aber nicht vollkommen taub bist. Du lernst mit hörenden Auszubildenden gemeinsam - auf deine besonderen Bedürfnisse nehmen wir dennoch Rücksicht. Du lernst in kleinen Gruppen, die Ausbildungsinhalte werden mit reduzierter verbaler Kommunikation vermittelt und unsere Hörbehindertenpädagogin unterstützt dich während deiner Ausbildung. Die Inhalte werden in vereinfachter Sprache vermittelt.
Wir bieten allerdings keine Gebärdensprache an.
Was bedeutet “theoriereduzierte Ausbildung nach §66 des BBiG"?
Eine theoriereduzierte Ausbildung im Berufsbildungswerk erkennst du an der Bezeichnung "Fachpraktiker/Fachpraktikerin". Die Ausbildungsinhalte sind weniger komplex und du arbeitest in einem festen Aufgabenfeld. Die Ausbildung zum Fachpraktiker oder zur Fachpraktikerin dauert im Berufsbildungswerk in der Regel drei Jahre. Am Ende deiner Ausbildung und nach Bestehen aller Prüfungen hast du einen staatlich anerkannten Facharbeiterabschluss. Du hast dann die Möglichkeit noch eine Regelausbildung zu machen und den nächsthöheren Berufsabschluss zu erwerben. Du kannst aber auch direkt in einem Job starten.
Der Paragraph 66 des Berufsbildungsgesetz – kurz BBiG – regelt die gesetzliche Grundlage für die Ausbildung behinderter Menschen:
"Für behinderte Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, treffen die zuständigen Stellen auf Antrag der behinderten Menschen oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen Ausbildungsregelungen entsprechend den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung. Die Ausbildungsinhalte sollen unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des allgemeinen Arbeitsmarktes aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden. Im Antrag nach Satz 1 ist eine Ausbildungsmöglichkeit in dem angestrebten Ausbildungsgang nachzuweisen."
Was ist eine “Reha-Ausbildung”?
Eine Reha-Ausbildung kannst du – wenn du eine spezielle Förderung und Unterstützung benötigst - in einem Berufsbildungswerk machen. Dafür benötigst du einen so genannten Reha-Status. Am besten du vereinbarst einen Termin mit deiner Berufsberatung in der Agentur für Arbeit. Die Reha-Ausbildung in einem Berufsbildungswerk wird durch die Agentur für Arbeit finanziert.
Was bedeutet “Berufliche Rehabilitation”?
Mit dem Begriff „Berufliche Rehabilitation“ werden alle Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zusammengefasst. Darunter fallen alle Sozialleistungen und Maßnahmen, um Menschen die (Wieder)Erlangung der Erwerbsfähigkeit und der Sicherung eines Erwerbseinkommens auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem die Berufsvorbereitung und die Berufsausbildung, wie sie im Berufsbildungswerk Dresden angeboten werden.
Du hast weitere Fragen?
Dann meld dich bei uns! Wir helfen dir gern weiter und beantworten deine Fragen rund um deine Ausbildung am SRH Berufsbildungswerk Dresden.